Eletro(nik)schrott
Ab dem 24. März 2006 gilt’s: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt werden – so schreibt es das neue Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz vor. Doch wohin mit dem defekten Akkuschrauber, der elektrischen Zahnbürste, der kaputten Kaffeemaschine?