Informationen zu Wahlen und zum Wahlrecht

wahlenDie SPD schickte mir freundlicherweise folgende Informationen zur Wahlveranstaltung am Sonntag.

Am 7. Juni 2009 werden in Mainz der Stadtrat, die 15 Ortsbeiräte und die 15 Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher gewählt. Eventuelle Stichwahlen zur Wahl der Ortsvorsteherin bzw. zum Ortsvorsteher finden am 21. Juni 2009 statt.

Wer darf wählen?

Wer an der Kommunalwahl in Mainz teilnehmen will, muss ab dem 7. März 2009 in Mainz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Außerdem darf nur wählen, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

  • kein Ausschluss vom Wahlrecht (z. B. durch richterliche Entscheidung)

Wahlbenachrichtigung

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 17. Mai 2009 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres bzw. seines Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag.

Wer bis zum 17.05.2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Briefwahlbüro in der Stadtverwaltung Mainz, oder ruft unter der Telefonnummer 06131/12-1500 an.

Wie wird gewählt?

a) Personalisierte Verhältniswahl zum Stadtrat bzw. Ortsbeirat

Die Wahlberechtigten haben zur Kennzeichnung von Bewerbern so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Stadtrat (60) bzw. Ortsbeirat (13) zu wählen sind.

Der Wähler, der nur Bewerbern seine Stimme geben kann, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind, hat folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

Er kann die ihm zur Verfügung stehenden Stimmen an Bewerber eines oder mehrerer Wahlvorschläge vergeben (panaschieren); dabei kann er einem Bewerber, auch einem mehrfach aufgeführten Bewerber, bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) oder

er kann, wenn er nicht alle ihm zustehenden Stimmen einzeln vergeben will, einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerbern des angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge von oben nach unten zugeteilt werden, oder

er kann nur den Wahlvorschlag, den er wählen will, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerbernamen eine Stimme zugeteilt wird.

b) Mehrheitswahl bei der Ortsvorsteherwahl

Die Ortsvorsteher werden nach den Grundsätzen der absoluten Mehrheitswahl gewählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält bei mehreren Bewerbern keiner die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen und erhält er nicht mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen, findet eine Wiederholungswahl statt.

Wo wird gewählt?

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 07. Juni 2009 von 8.00 bis 18.00 Uhr möglich.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.

Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab sofort beantragt werden:

per Post: Stadt Mainz, Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Postfach 3820, 55116 Mainz

per Fax: 06131/ 12 15 12

per E-Mail: briefwahlbuero@stadt.mainz.de

per Internet: Online-Formular

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort im Briefwahlbüro abgeholt werden:

Briefwahlbüro, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz

Erdgeschoss, Haifa-Zimmer

Telefon: 06131/12 15 00

Öffnungszeiten:

Montag 8 – 18 Uhr

Dienstag 8 – 16 Uhr

Mittwoch 8 – 18 Uhr

Donnerstag 8 – 16 Uhr

Freitag 8 – 13 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass mitbringen !!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 05. Juni 2009 um 18 Uhr.

Für eventuelle Stichwahlen der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher am Freitag, 19. Juni 2009, 18 Uhr.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt, sollte bitte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Rathaus, Briefwahlbüro, Jockel-Fuchs-Platz 1, vorliegen! Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!

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