Einkaufsmärkte in Ebersheim
In seiner Sitzung am 09.03.2005 beschloss der Stadtrat das seit längerem betriebene „Zentrenkonzept Einzelhandel“. Dabei handelt es sich um ein Regelungsinstrument, das die Marktentwicklung im Einzelhandel lenkt und das nach § 1 V Nr. 10 BauGB bei Aufstellung von Bauleitplänen als sonstige städtebauliche Planung der Stadt Mainz berücksichtigt werden muss.